Recht in Werbung mit E-Mails und Newsletter

Wer will schon jeden Tag Dosen Fleisch in seinem Postfach vorfinden? Nun geläufiger sollte Ihnen der Name Spam sein, der für die unerwünschten Werbenachrichten im elektronischen Marketing steht. Bekannt wurde der Begriff aus dem englischen durch die Komikertruppe Monty Python’s Flying Circus. In einem Sketch ging es um eine Speisekarte, die ausschließlich Gerichte mit „Spam“ enthielt. Seit dem steht der Begriff als Entsprechung für unnötige Wiederholungen.

Weiterlesen

Gegenabmahnungs-Salve

Bei einer Abmahnung ist eine Gegenabmahnung ein probates Mittel. Allerdings schwebt der Betroffene hier immer in Gefahr, mit seiner Gegenabmahnung wegen Missbrauch nach § 8 Abs. IV UWG aufzulaufen. Im hier vorliegenden Fall hatte ein Rechtsanwalt zu viel des Guten getan und stürzte seine Mandanten in ein Desaster. Warum Sie ihrem Rechtsanwalt auf die Finger schauen müssen (Urteil des OLG Hamm v. 03.05.2011 (Az. 4 U 9/11 – nicht rechtskräftig).

Weiterlesen

Fehlende Lieferbarkeit: BGH zu Lockangeboten

Immer wieder ist zu beobachten, dass Unternehmen günstige Preise für Ihre Produkte ausloben, die beworbene Ware dann aber bereits nach kurzer Zeit vergriffen und daher nicht mehr lieferbar ist. In der fehlenden Lieferbarkeit kann ein unzulässiges Lockangebot oder „Lockvogelangebot“ liegen, welches abgemahnt werden kann.

Weiterlesen

OLG Köln zur Abmahnung „Himalaya-Salz“

Die Bezeichnung „Himalaya-Salz“ war bereits Gegenstand zahlreicher wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Zum einen, weil dem so bezeichneten Steinsalz immer wieder Wirkungen zugesprochen werden, die dieses gar nicht hat bzw. die zumindest nicht wissenschaftlich nachweisbar sind. Zum anderen, weil das Salz tatsächlich nicht aus dem Himalaya-Massiv stammt, sondern in einer Hügellandschaft, welche von dem Himalaya-Massiv durch eine dicht besiedelte Ebene getrennt und rund 200 Kilometer entfernt ist, abgebaut wird. Mit letzterem Thema hatte sich das Oberlandesgericht Köln zu befassen (Urteil vom 01.10.2010; Az.: 6 U 71/10), welches eine Irreführung durch die Bezeichnung „Himalaya-Salz“ für das in der beschriebenen Hügellandschaft abgebaute Salz bestätigte.

Weiterlesen

Gutscheine nicht befristen

Wir haben schon häufiger darauf verwiesen, dass vom Kunden bezahlte, also Geschenkgutscheine nicht befristet werden sollen. Amazon hatte eine Befristung von 1 Jahr vorgesehen und war auf Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schon vor dem LG München I Anfang des Jahres (Az. 12 O 22084/06) unterlegen. Nunmehr bestätigte das OLG München (Urteil v. 18.01.2008, 29 U 3193/07) das Verbot.

Weiterlesen