Einmal mehr bringt das Permission-Marketing von „BILD der Frau“ die Rechtsprechung zum Opt-In insbesondere für die Telefonwerbung weiter.
Abmahnung
Gegenabmahnungs-Salve
Bei einer Abmahnung ist eine Gegenabmahnung ein probates Mittel. Allerdings schwebt der Betroffene hier immer in Gefahr, mit seiner Gegenabmahnung wegen Missbrauch nach § 8 Abs. IV UWG aufzulaufen. Im hier vorliegenden Fall hatte ein Rechtsanwalt zu viel des Guten getan und stürzte seine Mandanten in ein Desaster. Warum Sie ihrem Rechtsanwalt auf die Finger schauen müssen (Urteil des OLG Hamm v. 03.05.2011 (Az. 4 U 9/11 – nicht rechtskräftig).
Fehlende Lieferbarkeit: BGH zu Lockangeboten
OLG Köln zur Abmahnung „Himalaya-Salz“
Die Bezeichnung „Himalaya-Salz“ war bereits Gegenstand zahlreicher wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Zum einen, weil dem so bezeichneten Steinsalz immer wieder Wirkungen zugesprochen werden, die dieses gar nicht hat bzw. die zumindest nicht wissenschaftlich nachweisbar sind. Zum anderen, weil das Salz tatsächlich nicht aus dem Himalaya-Massiv stammt, sondern in einer Hügellandschaft, welche von dem Himalaya-Massiv durch eine dicht besiedelte Ebene getrennt und rund 200 Kilometer entfernt ist, abgebaut wird. Mit letzterem Thema hatte sich das Oberlandesgericht Köln zu befassen (Urteil vom 01.10.2010; Az.: 6 U 71/10), welches eine Irreführung durch die Bezeichnung „Himalaya-Salz“ für das in der beschriebenen Hügellandschaft abgebaute Salz bestätigte.
BGH: Telefon-Opt-In per Internet ist Out
Die Pressemeldung des Bundesgerichtshofs am 11.02.2011 schreckte auf: Die BGH-Richter des für Wettbewerbssachen zuständigen I. Zivilsenates haben die Beweiskraft des Double-Opt-In-Verfahrens für telefonische Einwilligungen negiert (BGH, Urteil vom 10.02.2011 – I ZR 164/09 – Telefonaktion II).
Erste Abmahnung zum „Gefällt mir“-Button
Es wurde in den letzten Tagen viel und aufgeregt über Abmahnungen von Händlern wegen Verwendung von Facebooks „Like“/“Gefällt mir“-Buttons berichtet. Nun da sich die Aufregung etwas gelegt hat, eine kurze Bilanz:
Slogan „Meine Nr. 1“
Das OLG Bremen (Urteil vom 27.08.2010, Az. 2 U 62/10) hatte zuletzt über die Zulässigkeit einer Zeitungsannonce zu entscheiden, bei welcher im Blickfang eine lächelnde Frau ihre Augen auf einen Werbetext richtete, der – ebenfalls vom Blickfang umfasst – unter anderem lautete: “Meine Nr. 1!”.
Gutscheine nicht befristen
Wir haben schon häufiger darauf verwiesen, dass vom Kunden bezahlte, also Geschenkgutscheine nicht befristet werden sollen. Amazon hatte eine Befristung von 1 Jahr vorgesehen und war auf Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schon vor dem LG München I Anfang des Jahres (Az. 12 O 22084/06) unterlegen. Nunmehr bestätigte das OLG München (Urteil v. 18.01.2008, 29 U 3193/07) das Verbot.