Ein Impressum auf Facebook ist notwendig für Gewerbetreibende. Ein Händler machte daraus offenbar ein Geschäft und lies in ca. 180 Fällen abmahnen. Ob man hierin einen Abmahnmissbrauch sehen kann, war Gegenstand eines Urteils.
Abmahnung
Double-Opt-In Bestätigungsmail unzulässig?
Mit einem Paukenschlag hat das OLG München für viele Beteiligte überraschend ein Urteil (OLG München, Urteil vom 27.9.2012 – 29 U 1682/12) gefällt, welches scheinbar die Grundlagen des E-Mail-Marketings ins Wanken bringt.
Vertragsstrafe zugunsten Dritter
Kann man sich nach einer Abmahnung gegenüber einem Dritten zur Unterlassung verpflichten oder jedenfalls die Vertragsstrafe zugunsten eines Dritten versprechen? Für letzteren Fall, bei erneuter Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtung, eine Spende an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen, sah das LG Köln jetzt die Widerholungsgefahr nicht als beseitigt an.
LG Berlin zu der Buchpreisbindung und Gutscheinen
Bei dem Verkauf preisgebundener Bücher dürfen keine Gutscheine Dritter auf den Buchpreis angerechnet werden. Dies hat das LG Berlin mit Urteil vom 18.09.2012 (Az. 102 O 36/12) entschieden. Denn die Gewährung eines Nachlasses auf den Kaufpreis stelle ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung dar. Lesen Sie mehr zu dem Urteil in unserem Beitrag.
Grundlagen Werbung mit Testergebnis
Die unzureichende Werbung mit Testergebnissen gehörte mit zu den am häufigsten abgemahnten Wettbewerbsverstößen in 2011. Wie das OLG Köln, Beschl. v. 11.11.11, Az. 6 U 188/11 in seinem aktuellen Beschluss gerade wieder deutlich gemacht hat, lauern hier für Händler oft Abmahnfallen, wo er sie bei der Testwerbung gar nicht vermutet. Da kann auch schon mal die Produktverpackung Werbung mit Testergebnissen aufweisen, die man gar nicht gesehen hat. Das das Ganze auch für Leserbefragungen und Werbung mit Umfragen gilt, wissen nur die Wenigsten. Bevor der Wettbewerb es tut: Schauen Sie sich an, wie Sie richtig mit Testergebnissen werben und lesen Sie unseren Grundlagenbeitrag.
BGH zur Domain-Haftung des Admin-C
Verletzt der Name einer Domain die Kennzeichenrechte eines Dritten, kann dieser den Inhaber auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Ist dieser aber nicht oder nicht ohne weiteres greifbar, stellt sich die Frage, ob auch ein Anspruch unmittelbar gegen den sogenannten Admin-C einer Domain bestehen kann, der als Ansprechpartner der Domain beim Registrar eingetragen ist. Dabei war insbesondere unklar, ob dieser auch auf Kostenerstattung in Anspruch genommen werden kann. Dies hat der BGH nun unter engen Voraussetzungen bejaht.
BGH: Zur Haftung für Vertriebsmittler
Affiliates oder sonstige Vertriebsmittler werden gerne eingesetzt, da man hier durch die erweiterten Bemühungen schnell und effektiv zu weiteren Geschäftserfolgen kommen kann. Was passiert aber, wenn der Affiliate Bestellungen vorgaukelt, die es nie gegeben hat? Die Verbraucherzentrale Hamburg hat dies in einem Verfahren bis zum Bundesgerichtshof klären lassen. Der BGH (Urteil vom 17.08.2011 – I ZR 134/10) hat jetzt entschieden, unter welchen Umständen man für das Handeln seiner Vertriebsmittler einzustehen hat.
vzbv klagt weiter gegen Telefonwerbung
Das LG Berlin hat einer Direktmarketingfirma gerichtlich untersagt, die Zustimmung zur Telefonwerbung an die Teilnahme an einem Gewinnspiel im Internet in einer Einwilligungserklärung zu koppeln. Sie darf nicht mehr den Eindruck erwecken, dass die Einwilligung in die Werbung Vorraussetzung für die Teilnahme sei. Geklagt hatte hier die Verbraucherzentrale Bundesverband.
Wann und wie Sie mit fremden Marken werben dürfen
Im Grundsatz gilt, dass eine Marke ihrem Inhaber ein ausschließliches Recht zu deren Nutzung gewährt. Dritte dürfen ohne Zustimmung des Markeninhabers das Zeichen im geschäftlichen Verkehr nicht für die geschützten (oder ähnliche) Waren und Dienstleistungen verwenden.
Recht in Werbung mit E-Mails und Newsletter
Wer will schon jeden Tag Dosen Fleisch in seinem Postfach vorfinden? Nun geläufiger sollte Ihnen der Name Spam sein, der für die unerwünschten Werbenachrichten im elektronischen Marketing steht. Bekannt wurde der Begriff aus dem englischen durch die Komikertruppe Monty Python’s Flying Circus. In einem Sketch ging es um eine Speisekarte, die ausschließlich Gerichte mit „Spam“ enthielt. Seit dem steht der Begriff als Entsprechung für unnötige Wiederholungen.