Das OLG Saarbrücken hat durch Urteil vom 28.01.2015 – Az.: 1 U 100/14 zu der Werbeaussage „TÜV Service tested Bereich Kundendienst + Teileservice sehr gut freiwilliges Prüfzeichen“ entschieden und diese als irrführend beurteilt, wenn es tatsächlich lediglich um das Ergebnis einer Kundenbefragung geht.
Onlineverlinkung zum Testergebnis zulässig
Wesentliches Element einer jeden Testwerbung ist die Fundstellenangabe. Dabei stellt sich die Frage, wie diese Fundstellenangabe erreichbar sein muss. Das OLG Oldenburg hat durch Urteil vom 31. Juli 2015, Aktenzeichen 6 U 64/15 in einem Fall entschieden, in dem der Händler in einem Bestellmagazin für einen Staubsauger warb und diesen mit dem Testergebnis „sehr gut“ … Weiterlesen