Neues Verpackungsgesetz

Am 1. Januar 2019 tritt das Verpackungsgesetz in Kraft und löst die bis dahin geltende Verpackungsverordnung ab. Viele Fragen stellen sich für den Handel. Es gibt wieder eine Beteiligungs- und Registrierungspflicht. Zudem werden Hersteller von mit Getränken befüllten Einweggetränkeverpackungen dazu verpflichtet, derartige Verpackungen als pfandpflichtig zu kennzeichnen und am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten unentgeltlich zurückzunehmen und das Pfand zu erstatten. Ziel des neuen Gesetzes ist es, das Recycling von Verpackungsabfällen noch stärker zu fördern. Das Gesetz gilt für alle, die Verpackungen herstellen oder in den Verkehr bringen, also auch für Onlinehändler.

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Irreführung: Teewerbung von BGH verboten

Wird auf einer Verpackung u.a. mit Abbildungen von Himbeeren und Vanilleblüten geworben, obwohl keine Bestandteile oder Aromen von Vanille oder Himbeere enthalten sind, liegt eine Irreführung vor. Das hat der BGH ausweislich seiner Pressemitteilung mit Urteil vom 02.12.2015, Az.: I ZR 45/13 (Himbeer-Vanille-Abenteuer II) entschieden. Streit über mehrere Instanzen beendet Vorausgegangen war eine Klage eines … Weiterlesen

Grundlagen Werbung mit Testergebnis

Die unzureichende Werbung mit Testergebnissen gehörte mit zu den am häufigsten abgemahnten Wettbewerbsverstößen in 2011. Wie das OLG Köln, Beschl. v. 11.11.11, Az. 6 U 188/11 in seinem aktuellen Beschluss gerade wieder deutlich gemacht hat, lauern hier für Händler oft Abmahnfallen, wo er sie bei der Testwerbung gar nicht vermutet. Da kann auch schon mal die Produktverpackung Werbung mit Testergebnissen aufweisen, die man gar nicht gesehen hat. Das das Ganze auch für Leserbefragungen und Werbung mit Umfragen gilt, wissen nur die Wenigsten. Bevor der Wettbewerb es tut: Schauen Sie sich an, wie Sie richtig mit Testergebnissen werben und lesen Sie unseren Grundlagenbeitrag.

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