Irrführende Testwerbung: Das OLG Köln hat in seinem Urteil vom 04.04.2012 (Az. 6 U 197/11) entschieden, dass es irreführend ist, wenn eine Werbung mit Testsiegel eine Note „sehr gut“ bewirbt, die Notenskala aber mit „ausgezeichnet“ startet. Das Gericht führt hierzu aus:
OLG Saarbrücken entscheidet zu irreführender TÜV-Werbung
Das OLG Saarbrücken hat durch Urteil vom 28.01.2015 – Az.: 1 U 100/14 zu der Werbeaussage „TÜV Service tested Bereich Kundendienst + Teileservice sehr gut freiwilliges Prüfzeichen“ entschieden und diese als irrführend beurteilt, wenn es tatsächlich lediglich um das Ergebnis einer Kundenbefragung geht. Dem Fall zugrunde lag die Werbung mit der vorgenannten Formulierung auf einer … Weiterlesen