Irrführende Testwerbung: Das OLG Köln hat in seinem Urteil vom 04.04.2012 (Az. 6 U 197/11) entschieden, dass es irreführend ist, wenn eine Werbung mit Testsiegel eine Note „sehr gut“ bewirbt, die Notenskala aber mit „ausgezeichnet“ startet. Das Gericht führt hierzu aus:
Köln
Vertragsstrafe zugunsten Dritter
Kann man sich nach einer Abmahnung gegenüber einem Dritten zur Unterlassung verpflichten oder jedenfalls die Vertragsstrafe zugunsten eines Dritten versprechen? Für letzteren Fall, bei erneuter Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtung, eine Spende an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen, sah das LG Köln jetzt die Widerholungsgefahr nicht als beseitigt an.