Eine bestehende Unterlassungsverpflichtung, z.B. im Falle der Abgabe einer Unterlassungserklärung, gilt auch in Bezug auf bereits beendete Angebote bei eBay, so der BGH mit Urteil vom 18.9.2014 (I ZR 76/13).
OLG Frankfurt: Keine Vertragsstrafe nach Zuwiderhandlung eines Dritten
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat sich vor wenigen Tagen zu den Pflichten eines Unternehmens nach Abgabe einer Unterlassungserklärung wegen Irreführung geäußert. Es entschied, dass in diesen Fällen grundsätzlich keine klassischen Rückruf-Pflichten für das ursprünglich abgemahnte Unternehmen bestehen (Urt. v. 23.11.2017, Az. 6 U 197/16). Keine klassische Rückruf-Pflicht bei Internet-Aussage Folgendes hatte sich zugetragen: Die … Weiterlesen