Am 1. Januar 2019 tritt das Verpackungsgesetz in Kraft und löst die bis dahin geltende Verpackungsverordnung ab. Viele Fragen stellen sich für den Handel. Es gibt wieder eine Beteiligungs- und Registrierungspflicht. Zudem werden Hersteller von mit Getränken befüllten Einweggetränkeverpackungen dazu verpflichtet, derartige Verpackungen als pfandpflichtig zu kennzeichnen und am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten unentgeltlich zurückzunehmen und das Pfand zu erstatten. Ziel des neuen Gesetzes ist es, das Recycling von Verpackungsabfällen noch stärker zu fördern. Das Gesetz gilt für alle, die Verpackungen herstellen oder in den Verkehr bringen, also auch für Onlinehändler.
Verpackungsverordnung
Das neue Verpackungsgesetz kommt
Am 1. Januar 2019 tritt das Verpackungsgesetz in Kraft und löst die bis dahin geltende Verpackungsverordnung ab. Ziel des neuen Gesetzes ist es, das Recycling von Verpackungsabfällen noch stärker zu fördern. Das Gesetz gilt für alle, die Verpackungen herstellen oder in den Verkehr bringen, also auch für Onlinehändler. Weiterhin geltende Systembeteiligungspflicht Das Verpackungsgesetz sieht eine … Weiterlesen