Am 1. Januar 2019 tritt das Verpackungsgesetz in Kraft und löst die bis dahin geltende Verpackungsverordnung ab. Viele Fragen stellen sich für den Handel. Es gibt wieder eine Beteiligungs- und Registrierungspflicht. Das Gesetz gilt für alle, die Verpackungen herstellen oder in den Verkehr bringen, also auch für Onlinehändler.
Verpackungsverordnung
Das neue Verpackungsgesetz kommt
Am 1. Januar 2019 tritt das Verpackungsgesetz in Kraft und löst die bis dahin geltende Verpackungsverordnung ab. Ziel des neuen Gesetzes ist es, das Recycling von Verpackungsabfällen noch stärker zu fördern. Das Gesetz gilt für alle, die Verpackungen herstellen oder in den Verkehr bringen, also auch für Onlinehändler.