Neues Verpackungsgesetz

Am 1. Januar 2019 tritt das Verpackungsgesetz in Kraft und löst die bis dahin geltende Verpackungsverordnung ab. Viele Fragen stellen sich für den Handel. Es gibt wieder eine Beteiligungs- und Registrierungspflicht. Das Gesetz gilt für alle, die Verpackungen herstellen oder in den Verkehr bringen, also auch für Onlinehändler.

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Das neue Verpackungsgesetz kommt

Am 1. Januar 2019 tritt das Verpackungsgesetz in Kraft und löst die bis dahin geltende Verpackungsverordnung ab. Ziel des neuen Gesetzes ist es, das Recycling von Verpackungsabfällen noch stärker zu fördern. Das Gesetz gilt für alle, die Verpackungen herstellen oder in den Verkehr bringen, also auch für Onlinehändler.

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