Das LG Düsseldorf hatte anlässlich eines Streites zwischen Adressvermittler und dem Unternehmen, dass Anrufe auf der Basis dieser Adressen tätigen wollte, über die Zahlungsklage zu den Adressen zu entscheiden. Immerhin wurden fast 94.000 Euro für die Adressen eingeklagt.
Einwilligungsklausel
Telefon-Opt-In nur mit Bereichsangabe
Die Rechtslage ist klar. Wer einen Verbraucher zu Werbezwecken anrufen möchte, benötigt eine vorherige Einwilligung dieses Verbrauchers. Die Beweislast für die Erteilung einer ordnungsgemäßen Einwilligung trägt der anrufende Händler.