Urteil des BGH zur Adwords-Werbung

Bislang gehörte es zum gewohnten Wissen, dass man fremde Markenbegriffe als Adwords verwenden darf. Es handelt sich dabei um Schlüsselbegriffe, bei deren Eingabe z.B. bei Google dann im Anzeigenbereich Anzeigen auftauchen, die nicht vom Markeninhaber sind und sein müssen. Solange das Schlüsselwort, also der geschützte Markenbegriff nicht in der Anzeige enthalten war, ging die Rechtssprechung nicht von einer Markenverletzung aus. Der Bundesgerichtshof hat diese Grundlagen im Fleurop-Urteil (BGH, Urteil vom 27.06.2013 – I ZR 53/12) aufgeweicht.

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BGH zur Domain-Haftung des Admin-C

Verletzt der Name einer Domain die Kennzeichenrechte eines Dritten, kann dieser den Inhaber auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Ist dieser aber nicht oder nicht ohne weiteres greifbar, stellt sich die Frage, ob auch ein Anspruch unmittelbar gegen den sogenannten Admin-C einer Domain bestehen kann, der als Ansprechpartner der Domain beim Registrar eingetragen ist. Dabei war insbesondere unklar, ob dieser auch auf Kostenerstattung in Anspruch genommen werden kann. Dies hat der BGH nun unter engen Voraussetzungen bejaht.

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