Das OLG Bremen (Urteil vom 27.08.2010, Az. 2 U 62/10) hatte zuletzt über die Zulässigkeit einer Zeitungsannonce zu entscheiden, bei welcher im Blickfang eine lächelnde Frau ihre Augen auf einen Werbetext richtete, der – ebenfalls vom Blickfang umfasst – unter anderem lautete: “Meine Nr. 1!”.