Gerade erst hat der Generalanwalt beim EuGH seine Sicht zur Angabe der Telefonnummer im Impressum veröffentlicht. In einem anderen Rechtsstreit zwischen Erotik-Artikel Händlern war streitig, ob eine Telefonnummer in die Widerrufsbelehrung gehört. Der BGH legte jetzt auch diese Fragen dem EuGH vor.
Abmahnung
EuGH: Muss die Widerrufsbelehrung in jede Printwerbung?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem von uns geführten Verfahren ein Urteil gefällt, das erhebliche praktische Auswirkungen vor allem im Print-Werbebereich hat. Es ging um Vorlagefragen, die der BGH dem Gerichtshof im Revisionsverfahren vorlegte. Die Wettbewerbszentrale hatte ein Printwerbemittel u.a. mit der Begründung abgemahnt , dort sei die Widerrufsbelehrung nicht komplett aufgeführt und es fehle das Musterwiderrufsformular. Die Beklagte hatte sich darauf berufen, das Werbemittel enthalte zuwenig Platz für alle Informationen.
Schmerzensgeld für unzulässige E-Mail-Werbung nach der DSGVO?
Die DSGVO kennt verschiedene Sanktionsmechanismus, damit die Vorschriften aus der Verordnung eingehalten werden. Eine dieser Sanktionen ist der Anspruch des Betroffenen auf Schadenersatz. Löst aber eine unzulässig versandte E-Mail einen solchen Schadenersatz aus? Das AG Diez hat sich mit dieser Frage beschäftigt.
OLG Hamburg: Können Verstöße gegen die DSGVO abgemahnt werden?
Verschiedene Landgerichte haben unterschiedlich entschieden, ob Verstöße gegen die DSGVO abgemahnt werden können oder nicht. Jetzt hat sich auch ein Oberlandesgericht zu der Frage geäußert und im konkreten Fall entschieden: Eine Abmahnung ist möglich.
FAQ zur Geoblocking-Verordnung
Die EU-Kommission will den Binnenmarkt und den grenzüberschreitenden Handel weiter stärken. Aus diesem Grund gilt ab dem 3. Dezember 2018 die sog. Geoblocking-Verordnung, mit der ungerechtfertigte Diskriminierung aus Gründen der Herkunft der Kunden verboten wird. Welche Folgen die neue Verordnung für Sie und für Ihr Unternehmen hat, erklären wir Ihnen in unseren FAQ
LG Würzburg: Fehlende Datenschutzerklärung nach DSGVO kann abgemahnt werden
Die befürchtete große Abmahnwelle wegen Verstößen gegen die DSGVO ist bisher ausgeblieben. Lediglich vereinzelt werden solche Verstöße abgemahnt. Das LG Würzburg hat nun eine einstweilige Verfügung erlassen, weil eine Rechtsanwältin auf ihrer Homepage keine Datenschutzerklärung bereithielt. Damit wird nun klarer: Verstöße gegen die DSGVO können abgemahnt werden.
Gutscheinversand per E-Mail kann unzulässige Werbung sein
Werbung per E-Mail ist wohl das effizienteste Werbemittel im E-Commerce. Aber die E-Mail-Werbung unterliegt auch strengen rechtlichen Regelungen. Wer Werbung per E-Mail ohne Einwilligung versendet, wird schnell abgemahnt. Das LG Frankfurt a.M. hat jetzt entschieden, dass auch der Versand von Gutscheinen per Mail Werbung darstellt. Auf die sog. Bestandskundenausnahme kann man sich als Versender dabei nicht berufen.
BGH: Kundenzufriedenheitsanfrage stellt Werbung dar
In den Instanzgerichten ist die Frage schon länger geklärt: Stellen Kundenbewertungsaufforderungen, die der Unternehmer per Mail an den Kunden verschickt, Werbung dar? Der BGH hat diese Frage nun abschließend geklärt und bejaht (BGH, Urt. v. 10.7.2018, VI ZR 225/17).
01806-Nummer keine Kundenhotline
Auf Klage der Verbraucherzentrale Bayern gegen einen Pay-TV-Anbieter entschied das Landgericht München mit Urteil vom 01.08.2018 (Az. 37 O 15341/17 – nicht rechtskräftig) nach Angabe der Verbraucherzentrale, dass die bei der 01806-Nummer anfallenden Kosten (pauschal 0,20 Euro je Anruf aus dem deutschen Festnetz, 0,60 Euro je Anruf Mobil) für eine Kundenhotline unzulässig sind.
SEPA-Lastschriften müssen von ausländischen Konten akzeptiert werden
Das LG Düsseldorf hat als nächstes Gericht klargestellt, dass die Möglichkeit der Bezahlung per Lastschrift nicht davon abhängig gemacht werden darf, dass das Konto, von dem die Lastschrift eingezogen werden soll, innerhalb Deutschlands geführt werden muss. Eine solche Einschränkung stellt einen Wettbewerbsverstoß dar (LG Düsseldorf, Urt. v. 31.08.2018, Az. 38 O 35/18).