Online-Händler müssen über ihre Bereitschaft an der Teilnahme zur der außergerichtlichen Streitbeilegung informieren. Aber wie genau macht man dies? Der BGH hat sich nun mit einer solchen Klausel auseinandergesetzt und enge Vorgaben gemacht.
Online-Händler müssen über ihre Bereitschaft an der Teilnahme zur der außergerichtlichen Streitbeilegung informieren. Aber wie genau macht man dies? Der BGH hat sich nun mit einer solchen Klausel auseinandergesetzt und enge Vorgaben gemacht.