In den Instanzgerichten ist die Frage schon länger geklärt: Stellen Kundenbewertungsaufforderungen, die der Unternehmer per Mail an den Kunden verschickt, Werbung dar? Der BGH hat diese Frage nun abschließend geklärt und bejaht (BGH, Urt. v. 10.7.2018, VI ZR 225/17).
Kundenbewertung
OLG Köln: Kundenbewertungen auf Website sind Werbung
Bei Kundenbewertungen, die auf der Website eines Unternehmens veröffentlicht werden, handelt es sich um Werbung. Dies hat das Oberlandesgericht Köln kürzlich entschieden (Urt. v. 24.05.2017, Az. 6 U 161/16).