Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Nutzung eines Gütesiegels irreführend ist, wenn dieses nicht nach einer objektiven Prüfung durch eine unabhängige Stelle vergeben wird (Beschluss vom 5. März 2018, Az. 6 U 151/17).
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Nutzung eines Gütesiegels irreführend ist, wenn dieses nicht nach einer objektiven Prüfung durch eine unabhängige Stelle vergeben wird (Beschluss vom 5. März 2018, Az. 6 U 151/17).