Die Bezeichnung eines Sirups mit „Holunderblüte“ sowie die Abbildung von Holunderblüten auf der Schauseite der Flasche sind zulässig, auch wenn in dem Erzeugnis nur 0,3 % Holunderblütenextrakt zugesetzt ist. Dies entschied das OLG Frankfurt aM mit Beschluss vom 11.09.2017 (6 U 109/17).
LG Köln: Unzulässiges Greenwashing in der Werbung
Ein Unternehmen darf seine Produkte nicht ohne weitere Erläuterung mit der Aussage „besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt“ bewerben. Dies hat das Landgericht Köln entschieden (Urteil vom 05.03.2018, Az. 31 O 379/17). „Umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt“ Die Galeria Kaufhof GmbH bewarb Dessous mit der Aussage: „Dieses Produkt ist besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt worden“. Es wurde … Weiterlesen