Die Verlängerung einer Rabattaktion ohne sachlichen Grund stellt eine Wettbewerbsverletzung dar. Das hat das Landgericht Dortmund mit Urt. v. 14.06.2017 (Az. 10 O 13/17) entschieden.
Verkaufsaktion
BGH: Bei Angeboten in Prospekten müssen teilnehmende Märkte angegeben werden
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Prospektwerbung unzureichend sein kann, wenn im Zusammenhang mit den beworbenen Produkten nicht erwähnt wird, welche Märkte tatsächlich an der Aktion teilnehmen (Urt. v. 04.02.2016, Az. I ZR 194/14).