Steuersenkung für eBooks – Mehr Gewinn für Unternehmer

Die Bundesregierung hat heute beschlossen, die Mehrwertsteuer auf den Verkauf von eBooks zu senken. Künftig sollen keine 19 % mehr anfallen, sondern nur noch der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Damit sollen eBooks und gedruckte Bücher gleichgestellt werden.

Vielen war es schon lange unverständlich, weshalb auf eBooks der normale Steuersatz von 19 % anfällt, beim selben Buch in gedruckter Form aber nur 7 %. Damit soll bald Schluss sein, geht es nach dem Willen der Bundesregierung.

EU-Richtlinie war Hinderungsgrund

Hauptgrund, weshalb diese beiden Produkte unterschiedlich behandelt werden, ist die EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie. Diese sieht unterschiedliche Steuersätze bei der Mehrwertsteuer vor. In Deutschland wurden diese unterschiedlichen Steuersätze mit 19 % (Normalsatz) und 7 % (ermäßigter Steuersatz) umgesetzt.

Die Richtlinie schreibt aber auch genau vor, welche Waren und Dienstleistung unter den ermäßigten Steuersatz fallen.

Und bis vor Kurzem fielen zwar Bücher darunter, eBooks aber nicht.

Im Jahr 2017 bestätigte auch der EuGH EuGH (Urt. v. 7.3.2017, C-390/15). noch einmal, dass eBooks und gedruckte Bücher nicht dasselbe seien und daher der ermäßigte Steuersatz nicht auf eBooks anzuwenden sei.

Diese Rechtslage wurde von vielen als unverständlich und auch als ungerecht angesehen. Daher wurde die entsprechende Vorgabe geändert und am 14. November 2018 wurde eine Richtlinie im Amtsblatt der Union (ABl EU L 286/20) veröffentlicht, die den ermäßigten Steuersatz auch für eBooks vorschreibt.

Ermäßigter Steuersatz für eBooks

Konkret schreibt die Richtlinie vor, dass der ermäßigte Steuersatz

„nicht anwendbar [ist] auf elektronisch erbrachte Dienstleistungen mit Ausnahme der
unter Anhang III Nummer 6 fallenden Dienstleistungen.“

Und in Anhang III Nr. 6 sind dann folgende elektronisch erbrachte Dienstleistungen aufgeführt:

„Lieferung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften auf physischen Trägern, auf elektronischem Weg oder beidem, einschließlich des Verleihs durch Büchereien (einschließlich Broschüren, Prospekte und ähnlicher Drucksachen, Bilder-, Zeichen- oder Malbücher für Kinder, Notenhefte oder Manuskripte, Landkarten und hydrografischer oder sonstiger Karten), mit Ausnahme von Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen Werbezwecken dienen, und mit Ausnahme von Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen;“

Umsetzung in deutsches Recht

Die Bundesregierung hat heute, am 31.07.2019 den Entwurf des Jahressteuergesetzes beschlossen. Damit soll auch diese neue Vorgabe aus dem EU-Recht umgesetzt werden.

Der Entwurf muss nun noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen, sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden also auch eBooks und die anderen in Anhang III Nr. 6 genannten elektronischen Dienstleistungen mit dem ermäßigten Steuersatz beschlossen.

Händler sollten die Entwicklung beobachten und ihre Systeme entsprechend umstellen, sobald dies notwendig wird.

Mehr Gewinn für Unternehmer

Die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 % hat in erster Linie Vorteile für den Unternehmer, da die Buchpreisbindung auch für eBooks gilt.

Gemäß § 5 Abs. 1 des Buchpreisbindungsgesetzes werden die Buchpreise nämlich inklusive der Umsatzsteuer festgesetzt. Das heißt: Kostet ein eBook heute 20 Euro, muss der Unternehmer 3,19 Euro Umsatzsteuer abführen. Sobald die Steuersenkung greift, muss der Unternehmer von den 20 Euro nur noch 1,31 Euro Umsatzsteuer abführen. Am Ende bleiben also 1,88 Euro mehr in der Kasse des Unternehmers.

Hinweis auf MwSt im Online-Shop

Häufig liest man in Online-Shops den Hinweis „inkl. 19 % MwSt.“

Wie der aktuelle Beschluss der Bundesregierung zeigt, kann dieser Hinweis gefährlich werden.

Das Gesetz fordert in § 1 Abs. 2 Nr. 1 PAngV lediglich die Angabe, dass die Mehrwertsteuer im Preis enthalten ist. Die Angabe der Höhe oder des Steuersatzes wird nicht verlangt. Es empfiehlt sich daher, den neutralen Hinweis „inkl. MwSt.“ aufzunehmen. So erspart man sich selbst auch Änderungen, wenn sich die Steuersätze einmal ändern.

Steuersatz des Lieferlandes zählt

Außerdem gilt bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen wie auch eBooks ohnehin der Steuersatz, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat. Bestellt also ein Verbraucher aus Österreich ein eBook in Deutschland, gilt zum einen die österreichische Preisbindung und zum anderen der Mehrwertsteuersatz für eBooks in Österreich.

Schon deswegen wäre also der Hinweis auf den deutschen Mehrwertsteuersatz falsch. (mr)

Martin Rätze