Gesetz zu Stärkung des (un)fairen Wettbewerbs

Der Bundestag hat das sog. Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs verabschiedet. Mit diesem Gesetz sollen eigentlich missbräuchliche Abmahnungen bekämpft werden. Tatsächlich wird damit der faire Wettbewerb bekämpft. Unternehmen, die sich fair und lauter verhalten, werden sich in Zukunft nicht mehr effizient gegen die unseriösen Kollegen der Branche wehren können.

Der Bundestag wollte rechtsmissbräuchliche Abmahnungen im Wettbewerbsrecht bekämpfen. Ein Ziel, dass durchaus Unterstützung verdient. Statt aber an den richtigen Stellen kleinere Schnitte vorzunehmen, ist der Gesetzgeber mit dem Rasenmäher über das deutsche Wettbewerbsrecht gefahren und hat es in vielen Fällen abgeschafft.

StartUps sind völlig ungeschützt

Insbesondere StartUps, also Unternehmen, die gerade erst mit ihrem Business starten, sind in Zukunft völlig ungeschützt vor wettbewerbswidrigen Maßnahmen von etablierten Anbietern. Den StartUps wird die Anspruchsberechtigung vollständig entzogen.

Produkte und Ideen von diesen Jung-Unternehmen können in Zukunft von etablierten Anbietern nachgeahmt oder verunglimpft werden. Normalerweise stehen solche Handlungen unter dem Schutz des § 4 UWG – dies bleibt auch so. Da den StartUps aber die Anspruchsberechtigung genommen wird, stehen diese in Zukunft vollkommen unbewaffnet da.

Beitrag in der Wettbewerb in Recht und Praxis

In der Zeitschrift Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP 2020, 1519 ff.) habe ich mich intensiv mit den neuen Regelungen beschäftigt. Dabei gehe ich insbesondere auf die Folgen für Online-Händler ein und stelle den (nicht nachvollziehbaren) Unterschied dar, den der Gesetzgeber im Vergleich zu Katalog-Händlern macht.

Den Beitrag können Sie hier vollständig als PDF herunterladen und lesen.

Fazit: Das Gesetz fällt auf allen Ebenen durch

Gut gedacht, schlecht gemacht. So lautet das Fazit zu dem neuen Gesetz. Es wird rechtsmissbräuchliche Abmahnungen an keiner Stelle verhindern, dazu fehlt es an wirklich Neuem. Der Gesetzgeber hat in Bezug auf den Rechtsmissbrauch lediglich die seit Jahren praktizierte Rechtsprechung fest normiert. Das hilft aber niemanden.

Auf der anderen Seite schafft er Regelungen, die es dem redlichen Wettbewerber fast unmöglich macht, sich in Zukunft effizient gegen Wettbewerbsverstöße zu wehren.

Martin Rätze