Zur Erleichterung für Unternehmen hat der Gesetzgeber die Muster-Widerrufsbelehrung geschaffen. Wer diese verwendet, genießt die gesetzliche Vermutung, dass dann korrekt über das Widerrufsrecht belehrt wird. Der BGH hat nun klargestellt, unter welchen Bedingungen diese gesetzliche Vermutung greift.
Der BGH (Urt. v. 01.12.2022, I ZR 28/22) hat seine strenge Rechtsprechung zur Verwendung der Muster-Widerrufsbelehrung noch weiter verschärft.
Nur, wer die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung aus Anlage 1 zum EGBGB eins zu eins verwendet und korrekt ausfüllt, kommt in den Genuss der sog. Gesetzlichkeitsfiktion. Diese besagt, dass Unternehmen korrekt über das Widerrufsrecht belehren, wenn sie die Muster-Widerrufsbelehrung verwenden.
Fehler in der Muster-Widerrufsbelehrung
Das Problem dabei ist aber, dass in diesem gesetzlichen Muster zahlreiche inhaltliche wie sprachliche Fehler enthalten sind.
Der BGH sagt dazu ganz klar: Die Fehler im Muster gehen zulasten des Verbrauchers.
Wer allerdings Änderungen vornimmt, also z.B. auch sprachliche Korrekturen, der verliert den gesetzlichen Schutz, auch wenn diese Änderungen unbedeutend sind.
Keine Bagatell-Änderungen
Früher wurde noch vertreten, dass Änderungen am Muster, die keine echte inhaltliche Änderung darstellen, unschädlich sind und auch in diesem Fall die Gesetzlichkeitsfiktion noch greift. Das betraf zum Beispiel eine Abwandlung der förmlichen „Sie-Ansprache“ im Muster hin zu einer dutzenden Ansprache. Nach dem neuen Urteil des BGH führt auch diese Änderung zu einem Verlust der gesetzlichen Privilegierung.
Gestaltungshinweise richtig ausfüllen
Die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung enthält zahlreiche Gestaltungshinweise, die das Unternehmen korrekt anwenden und ausfüllen muss.
Wer von den Vorgaben dieser Gestaltungshinweise abweicht, verliert ebenfalls die gesetzliche Privilegierung.
Wer z.B. noch immer eine Faxnummer bei den Angaben zum Widerrufsadressaten einträgt, obwohl diese seit 28. Mai 2022 nicht mehr im gesetzlichen Muster vorgesehen ist, füllt den Gestaltungshinweis 2 nicht korrekt aus und kann sich somit nicht mehr auf die Gesetzlichkeitsfiktion berufen.
Folgen der Abweichungen von der Muster-Widerufsbelehrung
Wer vom Muster abweicht, muss die dann entstandene Belehrung an den gesetzlichen Vorschriften messen lassen. Diese sind sehr komplex und eine von dem Muster abweichende Belehrung dürfte sehr häufig die gesetzlichen Anforderungen an eine korrekte Widerrufsbelehrung nicht mehr erfüllen.
Aufsatz mit allen Details
Für die Zeitschrift WRP (Wettbewerb in Recht und Praxis) habe ich mich im Rahmen eines wissenschaftlichen Aufsatzes mit den Konsequenzen aus dem neuen Urteil beschäftigt.
Den Aufsatz können Sie hier vollständig nachlesen.
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