Warnung vor der Datenschutzauskunft-Zentrale

Aktuell erhalten viele Unternehmer Schreiben von der sog. Datenschutzauskunft-Zentrale aus Oranienburg. Diese Schreiben machen einen sehr offiziellen Eindruck. Allerdings sollten Unternehmer diese Schreiben ignorieren, denn sie stellen eine Abofalle dar.

Bereits der DSW (Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.) warnte bereits vor den Schreiben. Es gehen aber weiterhin Schreiben bei Unternehmern ein.

Überschrieben sind diese Schreiben groß mit „Datenschutzauskunft-Zentrale – Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“. In der Nähe der Headline befindet sich ein QR-Code. Liest man diesen ein, bringt das allerdings kein Ergebnis.

Insgesamt gewinnt der Leser beim Betrachten dieses Schreibens den Eindruck, dass es sich um ein amtliches Dokument handelt. Das schon allein deswegen, weil hinter der Bezeichnung „Datenschutzauskunft-Zentrale“ keine Rechtsform zu finden ist. Auch sonst gibt es keine Anhaltspunkte zur Identität, die hinter dieser „Zentrale“ steckt. Als Postanschrift ist angegeben:

„DAZ – Zentrale Postverteilstelle – Lehnitzerstrasse 11 – 16515 Oranienburg“.

An dieser Adresse findet sich aber keine „Datenschutzauskunft-Zentrale“, Das Örtliche listet an dieser Adresse lediglich ein Kosmetikstudio, die Märkische Investitions- und Handelsgesellschaft, eine Handelsvertretung, eine Internetagentur Webdesign, eine Beratung für Arbeitssicherheit, den SPD-Unterbezirk Oberhavel, ein Zoohaus, eine Gebäudereinigung und ein Steuerberater-Büro sowie ein paar Privatpersonen auf. Von einer „Datenschutzauskunft-Zentrale“ findet sich doch aber keine Spur.

Faxnummer aus der Schweiz

Wenn man das Schreiben ausgefüllt hat, soll man dieses an die Faxnummer „00800 / 77 000 777“ gebührenfrei senden. Bei flüchtiger Betrachtung fällt dem Leser auf dem ersten Blick nicht auf, dass es sich gerade nicht um eine deutsche kostenlose 0800-Nummer handelt. Diese würde nämlich nur aus weiteren sieben Ziffern bestehen.

Es handelt sich dabei vielmehr um eine Universal International Freephone Number (UIFN). Nach Angaben der International Telecommunications Union ist diese Nummer seit 20. September 2018 reserviert bei dem Provider Swisscom AG.

In dem Schreiben befindet sich dann an versteckter Stelle ein Hinweis auf die Geltung der AGB, die man im Internet abrufen kann.

Aus diesen ergibt sich dann, dass das Schreiben von einer Limited auf Malta stammt, nämlich der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd., 141 Edgard Bernard Street Gzira, GZR1707, Malta. Erst am 13. September wurde das Registered Office nach Auskunft des Registers auf Malta gewechselt.

Achtung: Abofalle

In dem Schreiben heißt es:

Datenschutzauskunft-Zentrale
Datenschutzangebot zur Wahrung Ihrer Pflichten

Sehr geehrte Damen und Herren,

nur vollständige und aktuelle Firmen- und Betriebsdaten gewährleisten die Einhaltung der von den Datenschutzgesetzen aufgestellten Anforderungen. Für die rechtssichere Ausgestaltung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen, gemäß den Vorgaben der DS-GVO, prüfen Sie bitte die Daten zum Basisschutz und senden diese bei Annahme zwecks Bearbeitung und Vervollständigung bis zum 09. Oktober 2018 zurück.

mit freundlichen Grüßen,
DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale

Darunter folgt ein längerer Text, aus dem sich dann entnehmen lässt, dass es sich hier gar nicht um ein amtliches Dokument, sondern um eine Abofalle handelt, mit der Unternehmer abgezockt werden sollen.

Darin heißt es nämlich plötzlich, dass der „Basisdatenschutz-Beitrag jährlich netto, zzgl. USt. Eur 498“ kosten soll. Weiter unten heißt es dann „Durch die Unterzeichnung wird die Leistung für drei Jahre verbindlich bestellt.“

Nach den AGB verlängert sich dieser 3-Jahres-Vertrag automatisch, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf der ersten 36 Monate gekündigt wird.

Ignorieren Sie das Schreiben

Auf keinen Fall sollte man diese Schreiben ausfüllen und zurücksenden. Denn dann ist der Vertrag erst einmal geschlossen und im unternehmerischen Verkehr ist es nicht so einfach, aus diesen Verträgen wieder heraus zu kommen. Am besten schalten Sie die örtliche Staatsanwaltschaft ein, sodass dort Ermittlungen aufgenommen werden können, um diesen Machenschaften schnell wieder das Handwerk zu legen.

Haben Sie dieses Schreiben ausgefüllt und abgesendet, sollten Sie sich dringend rechtlich beraten lassen, um hier Möglichkeiten auszuloten, wie man weiter vorgehen sollte. (mr)

Martin Rätze