Änderung bei Google: Jetzt Datenschutzerklärung anpassen

Seit heute gilt für die Services von Google, dass nicht mehr die Google LLC in den USA die verantwortliche Stelle ist, sondern vielmehr die Google Ireland Ltd. Durch diese Änderung ist eine Anpassung der Datenschutzerklärung erforderlich, sofern Dienste von Google genutzt werden, also z.B. Google Analytics, Google AdSense etc. Wir zeigen Ihren, was getan werden muss.

Aufgrund einer Änderung bei Google müssen alle Website-Betreiber, die einen oder mehrere Dienste von Google nutzen, ihre Datenschutzerklärung anpassen.

Dies betrifft alle, die einen oder mehrere der folgenden Google Dienste auf ihrer Website einsetzen:

  • Google Analytics
  • Google Maps
  • Google Fonts
  • Google AdSense
  • YouTube

Diese Liste soll nur beispielhaft die Google Dienste auflisten und ist nicht abschließend.

Was ändert sich?

Bisher wurden all diese Dienste von der Google LLC, Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA bereitgestellt.

Aufgrund der DSGVO ändert Google die Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung. Seit dem 22. Januar 2019 ist die Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland, die für die Datenverarbeitung im europäischen Wirtschaftsraum verantwortliche Stelle.

Wie muss die Datenschutzerklärung konkret geändert werden?

Wer Dienste von Google auf seiner Website nutzt, muss darüber auch in seiner Datenschutzerklärung informieren. So lautet z.B. der erste Absatz für Google Analytics in der Datenschutzerklärung:

„Diese Website nutzt zur Webanalyse Google Analytics. Dies ist eine Dienstleistung der Google LLC 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA („Google“). Google Analytics verwendet „Cookies“. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung unseres Internetangebots (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden auf Rechner von Google übertragen und dort gespeichert. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dabei die Datenverarbeitung außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Rechts stattfindet. Google ist dem Privacy Shield beigetreten, so dass Google die Einhaltung von EU- Datenschutzstandards garantiert.“

So oder so ähnlich lauten alle Textabschnitte in der Datenschutzerklärung, in denen ein Dienst von Google beschrieben wird.

Diese Hinweise müssen angepasst werden, da die darin angegebene verantwortliche Stelle nicht mehr stimmt. Letztlich muss also nur der zweite Satz in unserem Beispiel geändert werden. Der neue Absatz lautet dann (Änderung blau markiert):

„Diese Website nutzt zur Webanalyse Google Analytics. Dies ist eine Dienstleistung, die von Google Ireland Limited („Google“) zur Verfügung gestellt wird, einer nach irischem Recht eingetragenen und betriebenen Gesellschaft (Registernummer: 368047) mit Sitz in Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland („Google“). Google Analytics verwendet „Cookies“. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung unseres Internetangebots (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden auf Rechner von Google übertragen und dort gespeichert. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dabei die Datenverarbeitung außerhalb des Anwendungsbereichs des EU-Rechts stattfindet. Google ist dem Privacy Shield beigetreten, so dass Google die Einhaltung von EU- Datenschutzstandards garantiert.“

Diese Änderung betrifft nicht nur Google Analytics, sondern alle Google Dienste (siehe beispielhafte Liste oben). Wir haben hier als Beispiel nur Google Analytics gewählt, um besser veranschaulichen zu können, wo genau Änderungen vorgenommen werden müssen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Kontaktieren Sie uns am besten per Mail an mraetze@kanzlei-wbk.de.

Martin Rätze