Belehrung über das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht – Reloaded

Vielen Unternehmen bereitet das Widerrufsrecht weiterhin Schwierigkeiten im Alltag. Werden alte Probleme durch die Gerichte geklärt, tauchen neue Probleme wieder auf. Und dann gibt es noch den Gesetzgeber dieser war mal wieder nicht untätig und reformiert das Widerrufsrecht zum Mai 2022. Da war es mal wieder Zeit, das Thema näher zu beleuchten.

Widerrufsrecht – Alte und neue Probleme

Nachdem wir bereits vor 2 Jahren einen Aufsatz in der WRP zum Thema „Belehrung über das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht: Probleme und Lösungsmöglichkeiten“ schrieben, war es nun Zeit für einen Rück- und Ausblick.

Ausblick auf das Inhaltsverzeichnis

Unser Aufsatz gliedert sich dabei wie folgt:

I. Einleitung

II. Rückblick

1. Für den Fernabsatz organisiertes Vertriebssystem
2. Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung

III. Differenzierungsprobleme bei Kauf- und Dienstleistungs- verträgen

1. Rechtsrahmen und Auswahlrisiko 2. BGH zu Kurventreppenliften
3. Weitere Abgrenzungsfälle
4. Keine Erleichterung in der Praxis

IV. Nachträgliche Widerrufsbelehrung

1. Grundlagen
2. Inhalt der Nachbelehrung

a) Allgemein
b) Widerrufsfrist
c) Rücksendekosten
d) Wertersatz
e) Rechtsfolgen

V. Künftige Änderungen

1. Änderungen durch die Omnibus-Richtlinie 2. Neue Widerrufsbelehrung
3. Neues Muster-Widerrufsformular
4. Bußgelder

VI. Fazit

Vollständigen Beitrag zum Widerrufsrecht lesen

Welche der damals aufgezeigten Probleme haben sich geklärt? Welche neuen Probleme sind dazu gekommen? Wie hat sich die Rechtsprechung entwickelt und wie die Gesetzeslage?

Den Beitrag können Sie hier in voll Länge nachlesen.

Widerrufsrecht – Wie geht es weiter?

In unserer täglichen Praxis haben wir es immer wieder zu tun mit Fragen rund um das Widerrufsrecht. Aus dieser Erfahrung erarbeiten wir unsere Aufsatzreihe zu diesem Thema.

Dabei wollen wir nicht irrelevante wissenschaftliche Probleme besprechen, sondern Unternehmen praktische Lösungen der wichtigsten Herausforderungen an die Hand geben.

Bis zum Erscheinen eines neuen Aufsatzes, über den wir selbstverständlich hier informieren, veröffentlichen wir hier die aktuelle Rechtsprechung zu dem Thema bei uns im Blog.

Wenn Sie Fragen, Anmerkungen oder gar individuelle Entscheidungen der Gerichte zum Thema Widerrufsrecht haben, können Sie sich gerne unverbindlich an uns wenden. Wir prüfen dann, ob wir diese in einem Folgeaufsatz verarbeiten können – selbstverständlich vollkommen anonym.

Martin Rätze