Kann bei einem Medizinprodukt ein Widerrufsrecht bestehen? Der Patient hatte sich einen sogenannten B Stent „einbauen“ lassen. Es handelt sich um ein wiederverwendbares röhrenförmiges, weiches Geflecht aus einem Material (Nitinol),welches die Form behält. Es hat etwa die Gestalt eines Schlauches und kann etwa dazu dienen, Schnarchen einzudämmen. Bestellt wurde der Stent nach einem Telefonat schriftlich bei einer Firma und von einem Arzt eingesetzt. Dem Patienten gefiel er nicht und er widerrief den Vertrag. Zu Recht?