Bezeichnung von Mineralwasser als „Biomineralwasser“ ist zulässig

Ein Getränkehersteller hatte sein Mineralwasser als „Biomineralwasser“ beworben und verkauft. Dies sah die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs als irreführend an. Denn der Verkehr verbinde mit „Biomineralwasser“ besondere Qualitätsmerkmale, die für ein natürliches Mineralwasser bereits gesetzlich vorgeschrieben und daher selbstverständlich seien. Nachdem die Wettbewerbszentrale in erster Instanz gewann, hat das OLG Nürnberg die Klage in … Weiterlesen