Der EuGH hat sich kürzlich mit der Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes für eBooks befasst (Urteil vom 07.03.2017, Az. C-390/15). Nach der Entscheidung des Gerichtshofs verstößt es nicht gegen EU-Recht, den Verkauf von Büchern und eBooks unterschiedlich zu besteuern.