Jugendgefährdende E-Books dürfen derzeit nur nachts in den Verkauf

Online-Händler aufgepasst: Der Börsenverein des Buchhandels hat darauf hingewiesen, dass jugendgefährdende E-Books im Online-Bereich derzeit nur zwischen 22 und 6 Uhr angeboten werden dürfen. Grund ist, dass sie als Telemedien unter den Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) fallen. Grundsätzlich sind die Jugendschutzbelange bei Online-Büchern analog zum stationären Buchhandel zu sehen. Gewaltverherrlichende, rechtsradikale und pornographische Bücher dürfen bei letzterem … Weiterlesen

Ein Weihnachtsgeschenk zum Jugendschutz

An dieser Stelle muss ich hin und wieder den geneigten Leser mit allfälligen Neuerungen und damit verbundenen Ärgernissen unterrichten. Da mutet es fast wie ein Weihnachtsgeschenk an, wenn ich Ihnen im letzen Newsletter zum Jahresende 2010 über etwas berichten kann, was jedenfalls so in seiner ganzen Blüte jedenfalls nicht am 01.01.2011 in Kraft treten soll: Worum geht es?

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