Ein Unternehmen aus der Schweiz hat Kaffeekapseln hergestellt, welche für Nespresso-Kaffeemaschinen verwendet werden konnten. Hiergegen hat sich Nespresso gewehrt und sich darauf berufen, dass hierdurch das eigene Patent verletzt würde. Bereits das LG Düsseldorf hat eine Patentverletzung verneint.