Bei einem Verbrauchervertrag über Luftbildaufnahmen, die zunächst ohne Auftragserteilung gefertigt wurden, besteht ein Widerrufsrecht. Dies gilt auch, wenn das Bild selbst später nach den Wünschen des Verbrauchers angefertigt wird. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden (Urteil vom 14.11.2017, Az. 6 U 12/16).