Am 02.04.2014 wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr beschlossen. Am 28.07.2014 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Heute, am 29.07.2014 treten die Regelungen in Kraft. Vereinbarungen, in denen sich Unternehmen oder die öffentliche Hand Zahlungsfristen oder Überprüfungs- oder Abnahmefristen einräumen lassen, werden künftig – abhängig von der Länge der vereinbarten Fristen – einer verschärften Wirksamkeitskontrolle unterworfen. Zudem müssen Unternehmen und öffentliche Auftraggeber einen höheren Verzugszins sowie bei Verzug eine Pauschale von 40 Euro zahlen.