Impressum bei Baustellenseiten

Wer seine Website überarbeitet, unternimmt dies in der Regel nicht im Live-Betrieb. Häufig werden dann für die Zeit der Umstellung Baustellen-Seiten geschaltet, über die der Nutzer über den Umbau informiert wird. Sobald im Hintergrund alle Arbeiten beendet wurden, geht die richtige Seite wieder live. Aber muss auf der Baustellenseite ein Impressum sein?

Oft will man nur überhaupt einmal eine Domain sichern, einen Account bei Twitter und Co anmelden usw. Das LG Düsseldorf (Urt. v. 23.11.2010, 12 O 312/10) hat sich mit der Frage beschäftigt, ob man auf solchen Baustellenseiten ein Impressum angeben muss.

Baustellenseite ohne Impressum

Die Beklagte hatte eine Vorschaltseite online, die ein Firmenlogo enthielt und den Hinweis enthielt „alles für die Marke“. Es war zudem ein Hinweis enthalten, die Seite werde zur Zeit gründlich überarbeitet. Besucher sollten in wenigen Tagen noch einmal die Seite besuchen. Angegeben waren ferner eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer.

Die Richter waren der Meinung, der Internetauftritt unterfalle nicht den Vorschriften des TMG (Telemediengesetz), da die Wartungsseite keine geschäftsmäßige Betätigung darstelle.

Der einzige werbliche Hinweis sei gewesen, dass sich die Beklagte „mit der Marke“ befasse. Dies sei keine werbliche Information. Ansonsten würden die Besucher auf einen späteren Besuch verwiesen.

Fazit

Allein der Umstand, dass eine Wartungsseite vorgehalten wird, löst noch keine Impressumspflichten aus. Allerdings kommt es auf die Details an. Wenn Sie dennoch für Ihre Waren oder Leistungen werben, müssen Sie auch auf solche Baustellenseiten ein Impressum anbringen. Weisen Sie nur darauf hin, dass der Besucher wiederkommen soll oder geben Sie nichts an, dann benötigen Sie auch kein Impressum