Das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass der Betreiber der Domain www.berlin.com mit den dortigen Inhalten Namensrechte des Landes Berlin verletze. Der Betreiber der Domain habe bewusst eine Verwechslungsgefahr mit der offiziellen Webseite der Stadt Berlin provoziert.
Das Land Berlin betreibt unter www.berlin.de seine offizielle Online-Präsenz. Die Domain www.berlin.com wird von einem US-Unternehmen betrieben, welches auf der Domain auch in deutscher Sprache über die Hauptstadt informierte.
Dies wurde dem Unternehmen nun mit Urteil des Kammergerichts Berlin untersagt (Az.: 5 U 41/12). Denn in der konkret beanstandeten Form der Berichterstattung sah das Gericht eine unberechtigte Namensanmaßung. Es werde der Eindruck erweckt, dass der Träger des Namens Berlin hinter dem Internetauftritt stehe. Die Funktion des Namens des Landes Berlin als Identitätsbezeichnung sei insofern beeinträchtigt worden, so das Gericht. (hh)
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