NIVEA hatte die Farbe Blau als Farbmarke bei dem DPMA schützen lassen. Diese Marke wurde nun auf Antrag gelöscht.
NIVEA hatte die Farbe Blau als Farbmarke bei dem DPMA für Waren der Klasse 3 „Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, nämlich Haut- und Körperpflegeprodukte“ schützen lassen. Die Marke wurde nun auf Antrag gelöscht. Das BPatG führte in seiner Entscheidung (24 W (pat) 75/10 aus:
„Die Markenstelle hat zu Recht die Löschung der konturlosen Einfarbmarke angeordnet, §§ 54, 50 Abs. 1, 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG. Weder im Eintragungszeitpunkt im November 2007, noch im Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag im März 2013 kam bzw. kommt dem -zusätzlich gem. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG freihaltebedürftigen – Zeichen das zu einer Eintragung erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft zu, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.“ (hh)
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