Die Verbraucherzentrale NRW teilt mit, dass aktuell Abmahnungen in Bezug auf die Verwendung des Gefällt mir -Buttons ausgesprochen wurden. Es wurden offenbar zunächst 6 Unternehmen abgemahnt und aufgefordert, die Schaltfläche datenschutzkonform umzustellen.
Facebook Like-Button
Problematisch bei der Verwendung des Facebook Like-Buttons ist, dass nach den hier bekannten Informationen über den Button schon beim Laden der Webseite Daten an die Betreiber der Netzwerkplattformen übertragen werden. Dies erfolgt offenbar auch dann, wenn der Besucher überhaupt keinen Facebook-Account besitzt bzw. während dem Besuch der Webseite nicht dort eingeloggt ist. Auf solche dann zunächst ggf. anonym erstellen Profile kann Facebook wohl dann zurückgreifen, wenn sich der Besucher irgendwann später bei Facebook anmelden sollte.
In der Regel werden Besucher vor dem Besuch der Webseite zudem weder ausdrücklich auf die konkrete Datennutzung hingewiesen, noch können Sie etwas gegen die Datenweitergabe unternehmen.
Eine Möglichkeit die Einbindung rechtssicherer zu gestalten ist die sogenannte 2-click-Lösung, bei welcher auf der Webseite zunächst deaktivierte Buttons eingeblendet werden, die keinen Kontakt mit den Servern des Netzwerks (z.B. Facebook) haben. Wenn der Besucher die „Like-Funktion“ nutzen möchte, muss er dann zunächst den Button aktivieren. Erst dann wird über den Button eine Verbindung zu dem Netzwerk hergestellt.
Fazit:
Bei der Nutzung des Facebook Gefällt-mit-Button auf der Webseite sollte dringend geprüft werden, ob die Einbindung datenschutzkonform erfolgt.
Der Beitrag der Verbraucherzentrale NRW ist hier abrufbar.
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