Die Werbung für „Alete MilchMinis“ mit den Aussagen: „… Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum“, „Zink fördert gesundes Wachstum“, „Calcium für starke Knochen“ und „Calcium … wichtig für starke Knochen“ hat das LG Frankfurt als wettbewerbswidrig untersagt.
Die Angaben verstießen als gesundheitsbezogene Angaben gegen Art. 10 der Health-Claims-Verordnung (HCVO). Danach ist es erforderlich, bei der Verwendung von gesundheitsbezogenen Angaben einen Hinweis auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen Ernährung und einer gesunden Lebensweise anzubringen. Ein solcher Hinweis fehlte auf dem Produkt.
LG Frankfurt (Urt. v. 10.02.2016, 2-06 O 337/15
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