Das LG Bochum hat entschieden, dass ein Online-Händler im Rahmen seines Angebots auf bestehende Herstellergarantien hinweisen muss. Diese Hinweispflicht soll unabhängig davon bestehen, ob in der Werbung bzw. dem Angebot mit einer Herstellergarantie geworben wurde. Bereits die Existenz einer Herstellergarantie soll zu Angaben verpflichten. In diesem Fall sind vor Abgabe der Vertragserklärung des Kunden alle Pflichtinformationen zu vermitteln.
Was Sie in 2020 an rechtlichen Neuerungen erwartet
Der Gesetzgeber bleibt fleißig. Wir geben Ihnen einen Ausblick auf neue gesetzliche Regelungen und Vorhaben von der P2B-Verordnung bis zu neuen Abmahnregelungen und der Nutella-Regel.
Neue EU-Richtlinie: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann in Zukunft mehrere Millionen Euro kosten
Mit der DSGVO wurde ein neues Sanktionsmittel eingefügt: Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Diese Art der Bußgeld-Bestrafung wird jetzt auf das Verbraucherschutz- und auch das Wettbewerbsrecht übertragen. Bei Unternehmen, zu denen keine Umsatzzahlen vorliegen, soll ein Höchstbetrag von mindestens 2 Mio Euro als Bußgeld eingeführt werden.
Änderung beim Personaldatenschutz in Kraft getreten
Lange hat es gedauert, aber nun wurde das Zweite Datenschutzanpassungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit verbunden ist eine wichtige Änderung beim Personaldatenschutz und eine Änderung für die Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.
Bewerbung eines Nektars als Saft ist irreführend
Ein Maracujanektar darf nicht mit der Angabe „Maracujasaft“ beworben werden. Dies gilt auch, für den Fall, dass es sich bei dem beworbenen Saft nur um eine Zu- oder Draufgabe handeln sollte. Auch eine ggf. korreke Angabe auf dem beigefügten Produktbild führt nicht zu einer anderen Beurteilung.
Haftung des Händlers für Google-Cache
Nach der Abgabe einer Unterlassungserklärung stellt der Google-Cache immer wieder ein Problem dar. Was müssen Onlinehändler tun, um hohe Vertragsstrafen zu vermeiden? Mit dieser Frage hat sich das OLG Frankfurt kürzlich befasst.
Print-Werbung für Topfset ohne Angabe der Größe der Töpfe und Pfannen zulässig
Händler müssen bei der Werbung für Waren eine Vielzahl von Informationspflichten beachten. So sind in Angeboten u.a. die wesentlichen Merkmale der beworbenen Waren zu nennen. Welche Merkmale dabei als wesentlich angesehen werden muss jedoch für jedes Produkt und für jedes Werbemittel im Einzelfall beurteilt werden.
Brexit: Was wird aus der Limited?
Deal or no Deal? So lautet weiterhin die Frage in Sachen Brexit nach der Abstimmung im britischen Unterhaus am Samstag, mit der die eigentliche Abstimmung zum Brexit erneut verschoben wurde. Auf ein Abkommen kann man wohl nicht mehr wirklich hoffen. Insbesondere Unternehmen in Form einer Limited sollten sich jetzt vorbereiten.
Datenschützer veröffentlichen Bußgeldkonzept
Die Datenschutzbehörden hatten sich zunächst lange geweigert, ihr erarbeitetes Bußgeldkonzept zu veröffentlichen. Jetzt liegt das neue Konzept vor. Allerdings hilft es überhaupt nicht weiter, um das Risiko oder die Höhe von Bußgeldern auch nur im Ansatz einschätzen zu können.
Werbung für „Anti Hangover Drinks“
Nach der großen Feier am Abend droht häufig der Kater am nächsten Morgen – das wissen nicht nur Verbraucher, sondern auch die Lebensmittelindustrie. In der Produktwerbung wird daher häufig darauf hingewiesen, dass bestimmte Lebensmittel besonders gut gegen den Kater wirken. Aber ist das zulässig? Das OLG Frankfurt musste sich mit dieser Frage auseinandersetzen.