Beweislastumkehr – Verlängerung von 6 auf 12 Monate

Ab dem 1. Januar 2022 gilt ein neues Gewährleistungsrecht. Insbesondere beim Handel mit Verbrauchern ändern sich viele altbekannte Vorschriften, wie z.B. die Beweislastumkehr. Bisher gab es eine gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel, der sich innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrübergang zeigte, als von Anfang an bestehend galt. Dies ändert sich nun zum Nachteil für Unternehmen.

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Neues Kaufrecht ab 1. Januar 2022 – Übersicht

Zum 1. Januar 2022 treten zwei wichtige Gesetze in Kraft, die das Gewährleistungsrecht für Waren reformieren und ein vollkommen neues Kaufrecht schaffen. Wir möchten Sie in einer Beitragsreihe über die kommenden Änderungen informieren. In diesem ersten Beitrag möchten wir zunächst einen groben Überblick geben sowie ein Inhaltsverzeichnis für unsere Beiträge zu diesem Thema anbieten.

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Gesetz für faire Verbraucherverträge im Bundestag

Der Deutsche Bundestag wird sich voraussichtlich ab Freitag, 26. Februar 2021 mit einem Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge beschäftigen. Besondere Bedeutung hat dieser Gesetzentwurf für Unternehmer, die sich Einwilligungen für telefonische Werbung von Verbrauchern erteilen lassen. Auch telefonische Vertragsschlüsse sollen nach Verlangen des Bundesrates verhindert werden.

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Justizministerium will die Gewährleistung neu regeln

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf zur Neuregelung der Gewährleistungsvorschriften veröffentlicht. Damit wird die neue Warenkaufrichtlinie umgesetzt. Für Unternehmen bedeutet dies einiges an Umstellung. Wir geben Ihnen einen Überblick.

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