Für den Handel auf eBay gelten neben den ohnehin natürlich auch dort Geltung beanspruchenden wettbewerbsrechtlichen Regelungen Besonderheiten: die eBay-Grundsätze. Es geht dort um verbotene und fragwürdige Artikel, darüber hinaus sind bestimmte Vorgehensweisen geregelt, die beim Einstellen von Artikeln nicht zulässig sind und es werden Methoden behandelt, die während des Verkaufsabschlusses nicht zulässig sind.
OLG Stuttgart: Rabattgutschein für Bücher
Wer mit preisgebundenen Artikeln, wie z.B. Büchern werben will, hat es nicht leicht. Die Einschränkungen durch die Preisbindung drohen nicht nur bei der unmittelbaren Gewährung von Rabatten, sondern auch dort, wo z.B. durch eine Skontierung indirekt ein Rabatt gewährt wird. Ebenso könnte durch das Einlösen eines Rabattgutscheins indirekt eine Rabattierung erfolgen. Doch dies ist nach Auffassung des OLG Stuttgart (Urt. v. 11.11.2010, 2 U 31/10) zumindest dann nicht der Fall, wenn der Preisnachlass-Coupon beim Kauf nicht preisgebundener Artikel erworben und lediglich beim späteren Kauf preisgebundener Artikel eingesetzt wird.
Impressum bei Baustellenseiten
Wer seine Website überarbeitet, unternimmt dies in der Regel nicht im Live-Betrieb. Häufig werden dann für die Zeit der Umstellung Baustellen-Seiten geschaltet, über die der Nutzer über den Umbau informiert wird. Sobald im Hintergrund alle Arbeiten beendet wurden, geht die richtige Seite wieder live. Aber muss auf der Baustellenseite ein Impressum sein?
BGH: Nettopreiswerbung B2B richtig werben
Im Internet kann naturgemäß jedermann eine Seite besuchen. Wer B2B anbietet, also gegenüber gewerblichen Abnehmern und Wiederverkäufern, der möchte gerne ohne Nachteile gegenüber dem Wettbewerb mit Nettopreisen werben können.
EuGH kippt generelles Zugabeverbot in Österreich
Der Europäische Gerichtshof hatte bereits mit Urteil vom 14.01.2010 (Az. C-304/08) entschieden, dass die Regelung des § 4 Nr. 6 UWG gegen die Europäische Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verstößt.
Wann richtet sich Shop ins Ausland
Was ist bei Facebook und Co zu beachten
Was sind die wichtigsten rechtlichen Anforderungen die Unternehmen bei Ihren Auftritten in Facebook und Co. beachten sollten? Wir geben Ihnen eine Übersicht.
Neuerungen in 2011
Auch das Jahr 2011 hält wieder zahlreiche rechtliche Neuerungen bereit. Wieder mit dabei: Das Widerrufsrecht. Neu eingeführt wird die sog. Button-Lösung. Für Online-Händler kommt also wieder einiges an Umstellungsarbeiten zu. Wir haben für Sie den Überblick
Slogan „Meine Nr. 1“
Das OLG Bremen (Urteil vom 27.08.2010, Az. 2 U 62/10) hatte zuletzt über die Zulässigkeit einer Zeitungsannonce zu entscheiden, bei welcher im Blickfang eine lächelnde Frau ihre Augen auf einen Werbetext richtete, der – ebenfalls vom Blickfang umfasst – unter anderem lautete: “Meine Nr. 1!”.