Zur Erleichterung für Unternehmen hat der Gesetzgeber die Muster-Widerrufsbelehrung geschaffen. Wer diese verwendet, genießt die gesetzliche Vermutung, dass dann korrekt über das Widerrufsrecht belehrt wird. Der BGH hat nun klargestellt, unter welchen Bedingungen diese gesetzliche Vermutung greift.
Abschied und Dank für Ihr Interesse!
Alles Gute geht einmal zu Ende. Nach mehr als 30 Jahren anwaltlicher Tätigkeit werden mein Kollege Dr. Albrecht Wienke und meine Person Rolf Becker mit Ablauf des Jahres beruflich kürzertreten. Die Kanzlei WIENKE & BECKER wird daher zum 31. Dezember 2023 ihre Pforten schließen. Versandhandelsrecht.de wird jedoch für Sie weiterbestehen. Hier informieren Sie in Zukunft … Weiterlesen