Wer nur an B2B-Kunden verkauft, ist von zahlreichen Informationspflichten befreit, die im Handel mit Verbrauchern gelten. Auch ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es dann nicht. Aber wie genau realisiert man eine solche Beschränkung?
Wer nur an B2B-Kunden verkauft, ist von zahlreichen Informationspflichten befreit, die im Handel mit Verbrauchern gelten. Auch ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es dann nicht. Aber wie genau realisiert man eine solche Beschränkung?