Das Amtsgericht München hat kürzlich entschieden, dass eine falsche eBay-Bewertung eine Pflichtverletzung des Kaufvertrages darstellt und einen Löschungsanspruch zur Folge hat (Urt. v. 23.9.2016, Az. 142 C 12436 /16).
Das Amtsgericht München hat kürzlich entschieden, dass eine falsche eBay-Bewertung eine Pflichtverletzung des Kaufvertrages darstellt und einen Löschungsanspruch zur Folge hat (Urt. v. 23.9.2016, Az. 142 C 12436 /16).