AG München: Wahrheitsgemäße eBay-Bewertung als Nebenpflicht

Das Amtsgericht München hat kürzlich entschieden, dass eine falsche eBay-Bewertung eine Pflichtverletzung des Kaufvertrages darstellt und einen Löschungsanspruch zur Folge hat (Urt. v. 23.9.2016, Az. 142 C 12436 /16). Wahrheitswidrige Bewertung bei eBay Der Beklagte erwarb auf der Plattform eBay vom Kläger einen Verstärker. In der Artikelbeschreibung wurde angegeben, dass der Artikel in der Originalverpackung … Weiterlesen