Die Bezeichnung eines Getränks als „Ginger Beer“ ist irreführend, wenn dieses Getränk überhaupt kein Bier enthält. Dies entschied das KG Berlin mit Urteil vom 12.10.2012 (Az. 5 U 19/12). Denn die Bezeichnung „Ginger Beer“ werde von einem inländischen Durchschnittsverbraucher als Hinweis auf Bier (bestandteile) verstanden.