Die Bewerbung von Schüßler-Salzen als „Sanfte Begleiter in der Schwangerschaft“ ist irreführend und damit unzulässig. Dies entschied das OLG Hamm mit Urteil vom 13.12.2012.
Die Bewerbung von Schüßler-Salzen als „Sanfte Begleiter in der Schwangerschaft“ ist irreführend und damit unzulässig. Dies entschied das OLG Hamm mit Urteil vom 13.12.2012.