Mahngebühr und Rücklastschriften

Gerne wird versucht, in den AGB eine Gebühr für eine Mahnung des Kunden unterzubringen. Eine solche Mahngebühr ist jedoch häufig nicht wirksam vereinbart. Gleiches gilt für Rücklastschriften. Verbraucherschützer gehen immer wieder gegen solche Klauseln vor. Aktuell hat die Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) eine Klage gegen einen Mobilfunkanbieter gewonnen.

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