Der BGH hat kürzlich entschieden, dass Preisvergleichsportale darauf hinweisen müssen, wenn sie nur solche Anbieter listen, die sich für den Fall einer erfolgreichen Vermittlung zu einer Provisionszahlung verpflichtet haben (Urteil vom 27.04.2017, Az. I ZR 55/16). Dieses Urteil dürfte eine erhebliche Bedeutung für die Betreiber von Preisvergleichsportalen haben.