Für die Grundpreisangaben auf Preisschildern im Supermarkt lassen sich keine exakten Mindestschriftgrößen festlegen. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 07.03.2013.
Für die Grundpreisangaben auf Preisschildern im Supermarkt lassen sich keine exakten Mindestschriftgrößen festlegen. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 07.03.2013.