Onlinehändler müssen SEPA-Verordnung beachten
Das Landgericht Freiburg hat klargestellt, dass ein Online-Shop ausländische Konten von in Deutschland wohnhaften Verbrauchern akzeptieren muss. Andernfalls handelt es sich um einen Wettbewerbsverstoß (Urt. v. 21.07.2017, Az. 6 O 76/17). Vorausgegangen war die Abmahnung eines Wettbewerbsverbands gegen eine Versandhändlerin aufgrund des Umstands, dass in ihrem Shop Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland bei der Zahlungsart … Weiterlesen