Am 09.12.2015 stellte die EU-Kommission einen neuen Richtlinienentwurf vor. Dieser soll im grenzüberschreitenden Verkehr ein neuer Schritt für die Verbesserung von Verbraucherrechten darstellen. Dazu soll das Gewährleistungsrecht weiter vereinheitlicht und verbessert werden. Es geht vor allem um die Beweislast beim Verbrauchsgüterkauf.
Richtlinie
Internetzahlungen sollen sicherer werden
MaSi oder „Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen“ gelten nach dem Willen der BaFin seit dem 05. November 2015 verbindlich. Die neuen Anforderungen können für den Internethandel problematisch werden, denn sie muten dem Kunden einige Umstellungen zu.