EU will Haftung bei Gewährleistung verschärfen

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Am 09.12.2015 stellte die EU-Kommission eine neue Richtlinie vor. Die soll im grenzüberschreitenden Verkehr ein neuer Schritt für die Verbesserung von Verbraucherrechten darstellen. Dazu soll das Gewährleistungsrecht, das z.B. bei Mängeln von Waren dem Käufer Rechte auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung gibt, weiter vereinheitlicht und verbessert werden. Es geht vor allem um die Beweislast beim Verbrauchsgüterkauf.

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Zu Garantie und Gewährleistung 2. Teil

Im 1. Teil dieser Beitragsreihe haben wir unter anderem berichtet über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung, die Gewährleistungszeit, die Möglichkeit Garantien zu beschränken etc.

Lesen Sie in diesem 2. Teil u.a. darüber, wie ein Mangel festgestellt wird, über Mängel bei Gebrauchtwaren und die Frage, ob sich die Gewährleistungsfrist verlängert, wenn ein Mangel durch Neulieferung oder Reparatur beseitigt wurde:

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