Am 09.12.2015 stellte die EU-Kommission einen neuen Richtlinienentwurf vor. Dieser soll im grenzüberschreitenden Verkehr ein neuer Schritt für die Verbesserung von Verbraucherrechten darstellen. Dazu soll das Gewährleistungsrecht weiter vereinheitlicht und verbessert werden. Es geht vor allem um die Beweislast beim Verbrauchsgüterkauf.
Beweislast
Zu Garantie und Gewährleistung 2. Teil
Im 1. Teil dieser Beitragsreihe haben wir unter anderem berichtet über die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung, die Gewährleistungszeit, die Möglichkeit Garantien zu beschränken etc.
Lesen Sie in diesem 2. Teil u.a. darüber, wie ein Mangel festgestellt wird, über Mängel bei Gebrauchtwaren und die Frage, ob sich die Gewährleistungsfrist verlängert, wenn ein Mangel durch Neulieferung oder Reparatur beseitigt wurde: