Am 09.12.2015 stellte die EU-Kommission eine neue Richtlinie vor. Die soll im grenzüberschreitenden Verkehr ein neuer Schritt für die Verbesserung von Verbraucherrechten darstellen. Dazu soll das Gewährleistungsrecht, das z.B. bei Mängeln von Waren dem Käufer Rechte auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung gibt, weiter vereinheitlicht und verbessert werden. Es geht vor allem um die Beweislast beim Verbrauchsgüterkauf.
EU
Gelangensbestätigung ab 01.01.2014
Zur Wahrung der Umsatzsteuerfreiheit für Sendungen aus Deutschland in EU-Länder (keine Drittländer) müssen Unternehmen nachweisen, dass die Waren tatsächlich im anderen EU-Mitgliedsstaat angekommen sind. Es muss eine Gelangenheitsbestätigung her.