Zur Wahrung der Umsatzsteuerfreiheit für Sendungen aus Deutschland in EU-Länder (keine Drittländer) müssen Unternehmen nachweisen, dass die Waren tatsächlich im anderen EU-Mitgliedsstaat angekommen sind. Es muss eine Gelangenheitsbestätigung her.
Zur Wahrung der Umsatzsteuerfreiheit für Sendungen aus Deutschland in EU-Länder (keine Drittländer) müssen Unternehmen nachweisen, dass die Waren tatsächlich im anderen EU-Mitgliedsstaat angekommen sind. Es muss eine Gelangenheitsbestätigung her.